Allgemeine Gewinnspielsatzung und Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich und Verhältnis zu besonderen Bedingungen
Diese Allgemeine Gewinnspielsatzung gilt für alle Gewinnspiele, die im Programm von Radio Alpenwelle Programmanbieter GmbH (nachfolgend „Sender“ genannt) im terrestrischen Programm (UKW/DAB+), im Livestream oder auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des Senders (z. B. Instagram, Facebook, TikTok) durchgeführt werden.
Finden für ein bestimmtes Gewinnspiel spezifische oder abweichende Regeln statt (z. B. besondere Aktionszeiträume, Kooperationen oder spezifische Gewinnermittlungen), werden diese als „Besondere Teilnahmebedingungen“ gesondert ausgewiesen. Im Falle von Widersprüchen gehen die Besonderen Teilnahmebedingungen diesen Allgemeinen Bedingungen vor.
2. Veranstalter
Veranstalter der Gewinnspiele ist die Radio Alpenwelle Programmanbieter GmbH, Demmeljochstr. 1, 83646 Bad Tölz
3. Teilnahmeberechtigung und Jugendschutz
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Personen unter 18 Jahren (Kinder und Jugendliche) sind von der Teilnahme generell ausgeschlossen, es sei denn, die Besonderen Teilnahmebedingungen für eine spezifische Aktion lassen dies ausdrücklich zu. Bei kostenpflichtigen On-Air-Teilnahmewegen (z. B. Mehrwertdienst-Rufnummern) ist die Teilnahme unter 14 Jahren gemäß BLM-Gewinnspielsatzung ausnahmslos untersagt.
Der Wohnsitz der Teilnehmenden muss in der Bundesrepublik Deutschland, vorzugsweise im Sendegebiet (Bayern), liegen.
Mitarbeiter des Senders, angeschlossener Tochtergesellschaften, beteiligter Kooperationspartner (Sponsoren) sowie deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Sender behält sich vor, Personen bei Verdacht auf Manipulation, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (z. B. Gewinnspiel-Bots, automatische Wählverfahren) oder sonstigen Verstößen gegen diese Satzung von der Teilnahme auszuschließen. Gewinne können in solchen Fällen auch nachträglich aberkannt werden.
4. Kostenfreiheit und Entgelte bei On-Air-Gewinnspielen
Die Teilnahme über die Social-Media-Kanäle des Senders ist für den Teilnehmer immer grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die individuellen Kosten für die Internetverbindung an.
Erfolgt die Teilnahme im laufenden Radioprogramm über Telefon oder SMS, betragen die Kosten für den Teilnehmer maximal 0,50 Euro pro Anruf (aus dem deutschen Festnetz,
Mobilfunkpreise können abweichen) bzw. pro SMS. Der Sender hält sich damit strikt an die gesetzlichen Kostengrenzen des Medienstaatsvertrags (MStV) und der BLM.
5. Gewinnermittlung und Spielregeln
Der Ablauf des Auswahlverfahrens (z. B. Zufallsgenerator, Schnelligkeit beim Durchkommen auf der Hotline oder das Ziehen aus einer „Mailbox“) wird im laufenden Programm durch die Moderatoren verständlich und transparent erläutert.
Bei Verlosungen auf Social-Media-Kanälen erfolgt die Gewinnermittlung nach Ablauf des genannten Teilnahmeschlusses per Zufallsprinzip (Losverfahren) unter allen Teilnehmenden, die die im Posting geforderte Interaktion (z. B. Like, Kommentar) vollständig erfüllt haben. Das Teilen von Beiträgen oder Markieren von Freunden ist stets freiwillig und darf die Gewinnchance rechtlich nicht erhöhen.
6. Benachrichtigung, Rückmeldefristen und Verfall
Gewinner, die live im Programm ermittelt werden, werden direkt im Telefonat über ihren Gewinn informiert. Ihre Daten werden abseits der Sendezeit aufgenommen.
Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich über den offiziellen, verifizierten Kanal des Senders per Direktnachricht (DM) oder als Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post.
Sofern in den Besonderen Teilnahmebedingungen keine andere Frist genannt wird, müssen sich Gewinner innerhalb von 48 Stunden nach Absenden der Benachrichtigung per E-Mail oder Direktnachricht mit ihren vollständigen Kontaktdaten zurückmelden.
Wird diese Frist versäumt oder ist ein Gewinn unzustellbar (z. B. durch falsche Adressangaben), verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Eine Nachverlosung liegt im Ermessen des Senders.
7. Gewinnauszahlung und Haftung
Eine Barauszahlung von Sachgewinnen, Gutscheinen oder Dienstleistungen sowie deren Umtausch oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Der Sender übernimmt keine Haftung für Sach- und/oder Rechtsmängel der von Kooperationspartnern (Sponsoren) gestellten Gewinne.
8. Gesetzliche Auflösungspflicht (BLM-Vorgabe)
Gemäß den Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der BLM ist der Sender verpflichtet, jede Spielaufgabe im Programm eindeutig aufzulösen.
9. Spezifischer Social-Media-Disclaimer (Meta/TikTok Freistellung)
Die Gewinnspiele auf Social-Media-Plattformen stehen in keinerlei Verbindung zu Meta Platforms Inc. (Instagram, Facebook) oder TikTok. Sie werden in keiner Weise von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt, kontrolliert oder organisiert. Die Plattformen sind von jeglichen Schadensersatzansprüchen der Teilnehmenden bezüglich des Gewinnspiels vollständig freigestellt.
10. Datenschutz
Der Sender verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter strikter Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung, Ermittlung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben (z. B. postalischer Versand des Gewinns).
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Gewinnübergabe zwingend notwendig ist (z. B. an einen Event-Veranstalter oder das Logistikunternehmen).
Nach der vollständigen Beendigung der jeweiligen Gewinnspielaktion werden alle Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Weitere Details sind der allgemeinen Datenschutzerklärung des Senders unter www.alpenwelle.de/datenschutz zu entnehmen.
11. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Der Sender behält sich das Recht vor, Gewinnspiele jederzeit ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vorzeitig zu beenden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen (z. B. Serverausfall, Softwarefehler, Telefonleitungsausfall), Manipulationen oder rechtlichen Hindernissen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen.
12. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.