Stadt Wolfratshausen erlässt Allgemeinverfügung an Silvester

Wegen der Brandgefahr der Gebäude in der Innenstadt ist das Zünden von Silvesterraketen und Knallkörpern in der Zeit vom 31.Dezember bis 1. Januar verboten – und zwar im Bereich des Obermarktes und Untermarktes. Das teilte die Stadt Wolfratshausen mit. Das betrifft auch die anliegenden Straßenflächen – unteranderem des Humplgassls, Seilergassls und der Berggasse. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.