Die Gemeinde Kochel a. See setzt nach fast zehn Jahren Planung die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pessenbach“ um. Mit dem Inkrafttreten werden verbesserte Rahmenbedingungen für Gewerbe und Einzelhandel geschaffen.
Ausgangspunkt der Planänderung ist die Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebiets, insbesondere zur Optimierung eines ansässigen Supermarkts. Geplant ist eine Neuordnung der Verkaufsfläche durch die Verkleinerung des Lagers innerhalb des bestehenden Gebäudes, ohne zusätzlichen Anbau.
Die Anpassung erforderte umfangreiche landesplanerische Prüfungen, insbesondere im Hinblick auf das Anbindungsgebot. Zahlreiche Gutachten, die Prüfung von Alternativstandorten sowie die Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange waren Teil des Verfahrens. Die Ergebnisse bestätigten den Standort als geeignet und ohne verfügbare Alternativen.
Mit der Planänderung integrierte die Gemeinde zusätzlich Radwegeanbindungen, optimierte Grünordnungs- und Ausgleichsregelungen und nimmt einen neuen Standort für Glascontainer auf. Die Entscheidung stärkt das Gewerbegebiet und verbessert die Versorgung für die Bevölkerung, so die Gemeinde. Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen, die endgültige Kostenfeststellung steht noch aus.
Quelle: Gemeinde und Bauamt Kochel a. See