Landratsamt Weilheim-Schongau weist auf Ammerverordnung bei Kanufahrten hin

Am Mittwoch beginnt auf der oberen Ammer die Kanu-Saison. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung der oberen Ammer die so genannte Ammerverordnung zu beachten ist. So darf die Ammer dort nur bei einem Abfluss von mehr als sechs Kubikmeter pro Sekunde befahren werden – gemessen am Pegel Peißenberg. Aus Naturschutzgründen ist das Befahren nur zwischen 9 Uhr und 17:30 Uhr gestattet. Die komplette Ammerverordnung gibt’s hier.

Bildquelle: Landratsamt Weilheim-Schongau