Kläranlage und Einsatzkosten: Beschlüsse des Tölzer Bau- und Stadtentwicklungsausschusses

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Tölz hat sich mit mehreren Punkten beschäftigt. Dabei ging es um einen neuen Gasbehälter für die Kläranlage, einen älteren Bebauungsplan im Bereich Am Kranzach und angrenzender Straßen sowie um die Kosten, die bei Feuerwehreinsätzen durch Fehlalarme entstehen können. Bei den Punkten, für die noch eine Entscheidung des Stadtrats erforderlich ist, stehen die endgültigen Beschlüsse noch aus.

Die Kläranlage Bad Tölz soll einen neuen Gasbehälter bekommen. Er soll 1.200 Kubikmeter Klärgas speichern können. Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat das Vorhaben zur Genehmigung befürwortet. Der Behälter ist am Standort Zum Isarkraftwerk 2 geplant. Den Planungsauftrag hat die Stadt bereits im September vergeben. Das Ingenieurbüro Dippold und Gerold aus Germering erhält dafür rund 136.000 Euro brutto.

Bad Tölz will einen alten Bebauungsplan aufheben. Er stammt aus dem Jahr 1987 und betrifft das Gebiet rund um Am Kranzach, die Bad-, Anger- und Königsdorfer Straße sowie den Amortplatz. Der Plan sollte unter anderem weitere Gaststätten verhindern und die Wohnfunktion erhalten. Nach Einschätzung der Stadt passt er aber nicht mehr zu den heutigen Verhältnissen. Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat die Aufhebung beraten. Die endgültige Entscheidung liegt beim Stadtrat. Wird der Plan aufgehoben, sollen Bauvorhaben künftig nach den allgemeinen Regeln für den Innenbereich beurteilt werden.

In Bad Tölz sollen die Kosten für bestimmte Feuerwehreinsätze angepasst werden. Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat einem neuen Satzungsentwurf zugestimmt. Für Fehlalarme durch automatische Notrufsysteme in Fahrzeugen sind künftig bis zu 500 Euro vorgesehen. Bei ausgelösten Brandmeldeanlagen sollen bis zu 1.000 Euro fällig werden. Die Pauschalen gelten jeweils für Einsätze bis zu 30 Minuten. Bei längeren Einsätzen können weitere Kosten dazukommen. Echte Einsätze bei Bränden oder Unfällen bleiben für die Betroffenen kostenlos. Die endgültige Entscheidung über die neue Satzung muss noch der Stadtrat treffen.

Quelle: Stadt Bad Tölz