Jens Lehmann legt Berufung vor dem Amtsgericht Starnberg ein

Nach der Staatsanwaltschaft legt auch die Verteidigung des früheren Nationaltorwarts Jens Lehmann Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess ein. Damit sieht es nach einer weiteren Runde in dem Verfahren aus, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit steht. Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.