Europawahl im Alpenwelle-Land

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Wie viele Abgeordnete werden gewählt?

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat; über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt; in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält; sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wo kann ich wählen?

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Für die Europawahl werden Deutsche und Unionsbürgerinnen und -bürger, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, welcher spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein muss. Sobald die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen erhalten haben, können sie per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Dabei muss beachtet werden, dass die Wahlunterlagen bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.

Quelle und mehr Infos: Deutschland – Wie wähle ich? (europa.eu)

Was soll ich wählen?