Antragsfrist für Vereinspauschale im Alpenwelle-Land endet

Darauf hat der Stimmkreisabgeordnete Thomas Holz in einer Mitteilung hingewiesen. Mit der Sportförderrichtlinie, auch bekannt als Vereinspauschale, fördert der Freistaat organisierten Sport. Die pauschale Zuwendung ist für rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportvereine. Interessierte können noch bis zum 1. März den Antrag stellen, und zwar über das BayernPortal oder über die Landratsämter.