Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe können sich Fahrtkosten für das Schuljahr 2025/2026 noch erstatten lassen. Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Starnberg eingehen. Danach eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Erstattung gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler unter anderem an Gymnasien, Wirtschafts- und Berufsfachschulen sowie Fachober- und Berufsoberschulen. Der Schulweg muss in einer Richtung länger als drei Kilometer sein und die nächstgelegene Schule besucht werden. Die Kosten werden erstattet, soweit sie die Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie im Schuljahr übersteigen. Der Antrag ist online unter www.lk-starnberg.de/SchuelerFahrkostenerstattung oder direkt im Landratsamt erhältlich. Fragen beantwortet die Behörde telefonisch unter 08151 148-77558 oder -77587.
Quelle: Landratsamt Starnberg
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