Wer im Landkreis Starnberg ein Kulturprojekt für 2027 plant, kann noch bis zum 30. Oktober einen Antrag auf Förderung stellen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass dem Antrag ein Finanzierungsplan beiliegen muss. Neue Vorhaben sollen zudem ausführlich beschrieben werden.
Förderberechtigt sind unter anderem freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen. Voraussetzung ist, dass das Projekt eine überörtliche Bedeutung für den Landkreis hat, eigene Mittel eingebracht werden und die Finanzierung insgesamt gesichert ist. Unterstützt werden sowohl bestehende als auch neue Vorhaben, die das Kulturangebot im Landkreis weiterentwickeln. Projekte für Jugendliche und Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Teilnahme ermöglichen, können bei der Förderentscheidung besonders berücksichtigt werden.
Das Antragsformular ist über die Internetseite des Landkreises unter www.lk-starnberg.de/kultur erhältlich. Die Antragsfrist für die Kulturförderung 2027 endet am 30. Oktober.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Foto: Symbolbild