In Penzberg wird das Trinkwasser wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit knapp. Deshalb gelten ab Samstag, 15. August, verbindliche Einschränkungen für die Nutzung von Trinkwasser.
Die anhaltende Hitze und Trockenheit setzen der Trinkwasserversorgung in Penzberg zu. Weil die bisherigen Aufrufe zum Wassersparen nicht für eine ausreichende Entlastung gesorgt haben, haben die Stadtwerke Penzberg eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Samstag, 15. August 2026, in Kraft.
Damit wird die Nutzung von Trinkwasser für bestimmte Zwecke deutlich eingeschränkt. Verboten ist unter anderem, Pools oder Badebecken mit Trinkwasser zu füllen. Auch private Springbrunnen und Wasserspiele dürfen nicht betrieben werden.
Auch bei der Gartenpflege gibt es klare Vorgaben: Rasen- und Grünflächen dürfen nicht mit Trinkwasser bewässert werden. Hecken und Beete dürfen zwischen 8 und 20 Uhr ebenfalls nicht gegossen werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte öffentliche und gewerblich genutzte Flächen sowie Friedhöfe und Forstflächen.
Nicht erlaubt sind außerdem das private Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Terrassen, Wegen, Höfen, Straßen, Dächern und Wänden. Auch auf Baustellen darf Trinkwasser nicht zur Staubbekämpfung eingesetzt werden.
Hier findet ihr die gesamte Allgemeinverfügung.
Quelle und Bildquelle: Stadt Penzberg