Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen können Zuschuss beantragen

Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen können bis 1. Dezember 2025 eine Sonderzahlung beantragen. Der Freistaat und der Landkreis stellen dafür knapp 24.500 Euro bereit. Voraussetzung ist die Wochenbettbetreuung von mindestens 15 Müttern mit jeweils drei Hausbesuchen. Bei 25 betreuten Frauen gibt es mehr Geld. Anträge gehen ans Landratsamt (Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz).