Erbbaurechtsvertrag zwischen Asklepiosklinik, Stadt Bad Tölz und Tölzer Landkreis wird verlängert

Erbbaurechtsvertrag zwischen Asklepiosklinik, Stadt Bad Tölz und Tölzer Landkreis wird verlängert

Kurz vor Weihnachten wurde die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrag unterzeichnet. Wie das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mitteilte, gilt der Vertrag bis zum Jahresende 2067. Zu den selben Konditionen wie bisher: Grundstücke und Gebäude bleiben im Eigentum der öffentlichen Hand, die Investitionen tätigt wie bisher Asklepios. Laut Landratsamt wird damit die Gesundheitsversorgung in Bad Tölz langfristig gesichert.