Zuschuss für Hebammen im Tölzer Landkreis möglich

Bis zum 1. Dezember können Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einer Sonderzahlung für die Wochenbettbetreuung beantragen. Der Freistaat hat dem Landkreis dafür knapp 24.000 Euro zugesprochen. Der Landkreis stockt das durch Eigenmittel auf rund 26.000 Euro auf, wie das Landratsamt mitteilte. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass mindestens 15 Mütter im Wochenbett mit je mindestens drei Hausbesuchen betreut wurden. Erstwohnsitz der Mütter muss der Tölzer Landkreis sein. Der Antrag kann beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eingereicht werden.