Aktuell kursieren bundesweit Phishing-E-Mails in der Region, die sich als Mitteilungen der Finanzverwaltung zu angeblichen Betriebsprüfungen ausgeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt eindringlich vor diesen Betrugsversuchen.

Die gefälschten E-Mails tragen oft den Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“ und enthalten meist PDF-Anhänge. Sie erwecken den Anschein, von einer E-Mail-Adresse der Ministerien der Bundesländer zu stammen, beispielsweise in Bayern von „Poststelle@stmfh.bayern.de“.

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass Betriebsprüfungsanordnungen bundesweit ausschließlich von den jeweils zuständigen Finanzämtern verschickt werden, niemals von Ministerien. In Bayern erfolgen diese Anordnungen zudem nicht per E-Mail, sondern über das gesicherte ELSTER-Postfach oder postalisch in Papierform.

Echte Prüfungsanordnungen enthalten stets den Namen des Empfängers bzw. Unternehmens, die Adresse, die Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie den Namen der Betriebsprüferin oder des Betriebsprüfers und werden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versandt.

Es wird dringend empfohlen, solche Phishing-E-Mails unverzüglich zu löschen und keinesfalls auf enthaltene Links oder Buttons zu klicken, insbesondere bei Unsicherheit über die Herkunft. Die Steuerverwaltung fragt niemals per E-Mail nach sensiblen Daten wie Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder Antworten auf Sicherheitsfragen. Steuerrelevante Nachrichten werden ausschließlich über das gesicherte ELSTER-Postfach zugestellt; Steuerdaten oder Rechnungen werden nicht als Anhang per E-Mail versendet.

Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Betrugs-E-Mails sind unter ELSTER – Sicherheit verfügbar. Bei Zweifeln kann jederzeit Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufgenommen werden.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern
Foto: Symbolbild