Vom Hochwasser betroffene Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen

Vom Hochwasser betroffene Betriebe im Alpenwelle-Land können Kurzarbeitergeld beantragen. Das Hochwasser in Teilen Bayerns hat erhebliche Schäden verursacht. Die Agentur für Arbeit Rosenheim informiert, dass betroffene Betriebe Kurzarbeitergeld erhalten können. Dies gilt sowohl für direkt als auch mittelbar betroffene Unternehmen, etwa durch Zulieferprobleme. Wichtig ist, dass Betriebsausfallversicherungen vorrangig genutzt werden und die Anzeige bei der Agentur für Arbeit unverzüglich erfolgt. Beschäftigte können bei Aufräumarbeiten helfen und dennoch Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Mehr Infos gibt es online unter arbeitsagentur.de.