Vogelgrippe im Landkreis Starnberg nachgewiesen

Im Landkreis Starnberg wurde ein erster Vogelgrippefall bestätigt. Eine verendete Graugans aus Söcking zeigt den Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza, während ein weiterer Wildvogel derzeit im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht wird. Das Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu strikter Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Die aktuellen Ausbrüche in Deutschland weisen laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) seit September eine zunehmende Verbreitung des Virus in Wildvogelbeständen und Geflügelhaltungen aus. Positiv getestete Wildvögel sind inzwischen in fast allen Bundesländern nachgewiesen, was das Risiko eines Eintrags in Bestände deutlich erhöht. Empfohlen sind daher für Geflügelhalter:

  • Konsequenter Kleider- und Schuhwechsel für die Arbeit mit Geflügel.
  • Gründliche Reinigung und Desinfektion der Gehege.
  • Hausgeflügel sollte sich möglichst wenig im Freien aufhalten, Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.
  • Das Futter sollte so angeboten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. De Tiere sollten nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Allgemein sind Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
  • Betriebsfremde Personen sollen den Stall nur in Ausnahmefällen und dann nur in Schutzkleidung betreten.

Geflügelhalter sollten sich vorsorglich auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten. Zudem bleibt die sofortige Meldung aller Geflügelhaltungen – auch Kleinstbestände – beim Amt für Landwirtschaft, dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse verpflichtend. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld geahndet werden.

Das FLI stuft das Risiko einer Einschleppung in Geflügelbestände sowie einer weiteren Ausbreitung aktuell als hoch ein. Sofern mehrere tote Wasser- oder Wildvögel aufgefunden werden, sollten diese beim zuständigen LAndratsamt gemeldet werden.

Quelle: Landratsamt Starnberg
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