Nach einem Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Erding erinnert das Veterinäramt Bad Tölz-Wolfratshausen alle Geflügelhalter an die bestehende Impfpflicht für Hühner- und Putenbestände.
Die Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bekannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Geflügel befällt. Die Impfpflicht gilt gleichermaßen für landwirtschaftliche Betriebe, Kleinsthaltungen und private Hobby-Geflügelbestände.
Die Inkubationszeit der Krankheit beträgt typischerweise drei bis sechs Tage. Betroffene Tiere können eine Reihe von Symptomen zeigen, darunter starke Leistungseinbußen, die Produktion dünnschaliger oder schalenloser Eier, grünlich-gelben Durchfall und Atemnot. Häufig werden die Tiere apathisch, verweigern Futter und Wasser. Weitere Anzeichen können geschwollene Augenlider oder bläulich verfärbte Kämme sein. Bei schnellen Verläufen kann es zu einem hohen Tierverlust kommen.
Das Veterinäramt unterstreicht die Wichtigkeit von umfassenden Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Stallungen, Geräten, Fahrzeugen und Kleidung. Tierhalter werden zudem aufgefordert, ihre Bestände sorgfältig zu überwachen und bei jeglichen Auffälligkeiten umgehend einen Tierarzt oder das Veterinäramt zu informieren.
Es wird betont, dass die Newcastle-Krankheit ausschließlich Geflügel betrifft und für Menschen sowie andere Haustiere ungefährlich ist.
Quelle: Veterinäramt am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
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