Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern klagt gegen Freistaat

Das steht seit der jüngsten Gemeinderatssitzung fest. Im vergangenen Oktober hat die Gemeinde Greiling Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Sie klagt gegen die Zuweisung von Flüchtlingen und möchte eine einstweilige Verfügung bewirken. Denn Greiling verfüge über keinerlei Aufnahmekapazitäten, so Bürgermeister Anton Margreiter. Die Regierung von Oberbayern teilte mit, dass die Gemeinde keine Verfahrensbefugnis hat. Für die Mitwirkungspflicht bei der Flüchtlingsunterbringung sei die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern zuständig. Daher wird die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern ebenfalls als Klägerin bzw. Antragstellerin in dem Verfahren auftreten.