Stadt Wolfratshausen bittet um das Zurückschneiden von Grüngut

Die Stadt weist Grundstücksbesitzer darauf hin, Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden, die in Gehwege und Straßen ragen. Das sei erforderlich, um die Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Gegenverkehr auf den Radwegen und Straßen zu gewährleisten. Um brütende Vögel nicht zu gefährden, dürften Hecken nur vom 1. Oktober bis 31. Februar stark gestutzt oder “auf den Stock gesetzt” werden. Ein Pflegeschnitt sei jedoch auch im Sommer erlaubt und für die Sicherheit oft notwendig, so die Stadt.