Stadt Geretsried bittet um das Zurückschneiden von Pflanzen im Straßenbereich

Auch im Sommer sollten Hecken für Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden. Laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz dürfen Hecken und Sträucher weder in die Straße noch in den Gehwege hineinragen, um Sichtbehinderungen und damit Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Die Stadt Geretsried bittet Grundstückseigentümer deswegen, überhängende Zweige und Äste regelmäßig zu entfernen. Vom 1. März bis 30. September ist jedoch in Deutschland ein radikaler Rückschnitt der Hecken verboten, um Tiere nicht während der Brutzeit zu stören.