Schonzeit-Aufhebung gekippt

Aufatmen für Gämsen, Hirsche und Rehe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Schonzeitaufhebungs-Verordnung der Regierung von Oberbayern für rechtswidrig erklärt. Die Verordnung erlaubte seit Jahren die Jagd auf Wildtiere auch in der Ruhezeit im Winter und Frühjahr. Der Verein Wildes Bayern ging vor Gericht – mit Erfolg. Die Auswirkungen auf die Tiere und ihre geschützten Lebensräume wurden demnach nie fachlich geprüft. Ob und wie das Urteil die bayerische Jagdpraxis und das Schutzwaldmanagement beeinflusst, wird sich zeigen.