Das Landratsamt Miesbach erlässt ab diesem Jahr eine Allgemeinverfügung für ein zeitlich befristetes Betretungsverbot im Bereich Elendsattel/Tuschberg. Die Maßnahme dient dem Schutz streng geschützter Raufußhühner während ihrer Fortpflanzungszeit.
Das Verbot gilt jährlich vom 15. April bis zum 15. Mai und betrifft das Kernbalz- und Brutgebiet von Auerhuhn, Birkhuhn und Haselhuhn. Da die Balz bereits begonnen hat, bittet das Landratsamt darum, das Gebiet schon jetzt auf freiwilliger Basis zu meiden.
Die bayerischen Alpen sind ein wichtiger Rückzugsort für diese Vogelarten. Während der Fortpflanzungszeit reagieren die Tiere sehr empfindlich auf Störungen. Schon eine Annäherung auf unter 300 Meter kann Fluchtverhalten auslösen, was den Bruterfolg beeinträchtigen kann, insbesondere wenn die Henne in der Paarungsbereitschaft gestört wird.
In den vergangenen Jahren hat die Frequentierung des betroffenen Gebiets zugenommen, bedingt durch erhöhten Erholungsdruck und klimawandelbedingte Veränderungen wie geringere Schneelage. Dies führte zu verstärkten Störungen, da das Gebiet teilweise bereits im April schneefrei und somit leichter zugänglich war.
Das Landratsamt Miesbach appelliert an die Bevölkerung, das Betretungsverbot zu respektieren und bei der Planung von Wanderungen oder Radtouren alternative Routen zu wählen. Das Gebiet wird im genannten Zeitraum intensiv überwacht, und Verstöße gegen das Verbot werden mit Geldbußen geahndet.
Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Schutzkonzepts im Natura 2000-Vogelschutzgebiet Mangfallgebirge und soll dazu beitragen, die Lebensräume und Bestände dieser bedrohten Arten langfristig zu sichern.
Quelle und Bildquelle: Landratsamt Miesbach
Foto: © Florian Bossert, Ralf Siano