Der Bund reagiert mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ auf Leerstand im Gewerbebereich und den steigenden Wohnraumbedarf. Ab Juli 2026 können Eigentümer und Investoren Zuschüsse für die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeflächen in Wohnungen beantragen.
Insgesamt stehen für das Programm 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum, wobei keine Erweiterung bestehender Wohnflächen gefördert wird. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro je Wohneinheit.
Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass diese vor Maßnahmenbeginn erfolgt und in der Regel eine Baugenehmigung vorliegt. Das Programm kann zudem mit weiteren Förderprogrammen, beispielsweise zur energetischen Sanierung, kombiniert werden. Die maximale Förderung pro Unternehmen ist auf 300.000 Euro begrenzt.
Das Programm richtet sich an alle Investoren, einschließlich Unternehmen, Projektentwickler und private Eigentümer, sofern durch die Maßnahme neuer Wohnraum entsteht. Die Regionalentwicklung Oberland sieht in dem Programm einen gezielten finanziellen Anreiz, um Bestandsimmobilien neu zu denken und Potenziale im Gebäudebestand zu heben. Es dient als ergänzender Baustein und ersetzt keine Gesamtfinanzierung.
Weiterführende Informationen sind über das Bundesministerium für Wohnen und die KfW erhältlich. Bei Fragen steht die Regionalentwicklung Oberland unter foerdermittel@regionalentwicklung-oberland.de zur Verfügung.
Quelle: Regionalentwicklung Oberland (Symbolbild)