Neuer Mindestlohn für Dachdecker im Alpenwelle-Land

Dachdecker im Alpenwelle-Land erhalten ab Januar 2026 einen höheren Mindestlohn. Für gelernte Dachdecker liegt das neue Lohnminimum künftig bei 16,60 Euro pro Stunde. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Oberbayern hin.

Der spezielle Branchenmindestlohn für Dachdecker steigt zum Jahresbeginn an und gilt für alle Beschäftigten mit Gesellenbrief in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Starnberg. Auch ungelernte Arbeitskräfte erhalten mehr Geld: Ihr Mindestlohn beträgt künftig 14,96 Euro pro Stunde. Die Lohnerhöhung gilt ab der Januar-Abrechnung.

Nach Einschätzung der IG BAU bedeutet die Anpassung für gelernte Dachdecker bei einer Vollzeitstelle rund 100 Euro mehr Nettoverdienst pro Monat. Grundlage der Angaben sind Daten der Arbeitsagentur, auf die sich die IG BAU Oberbayern beruft.

Die IG BAU ruft betroffene Beschäftigte dazu auf, ihre Lohnabrechnungen für Januar genau zu prüfen. Wer statt des Tariflohns nur den Mindestlohn erhält, kann sich bei Fragen oder Unklarheiten an die Gewerkschaft wenden. Zudem sind bereits weitere Erhöhungen des Dachdecker-Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre vereinbart.

Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Oberbayern
Bildquelle: IG BAU – Alireza Khalili