Mindestlohn gestiegen: NGG empfiehlt Lohnzettelkontrolle

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert mehr Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns. Hintergrund ist der seit Januar geltende gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Nach Einschätzung der NGG kommt dieser nicht bei allen Beschäftigten an.

Vor allem Mini-Jobber (rund 22.400 in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen) sowie Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag sollen vom höheren Mindestlohn profitieren. Ob alle Arbeitgeber tatsächlich den vorgeschriebenen Stundenlohn zahlen, bleibt nach Angaben der NGG jedoch offen. Entscheidend sei deshalb die Überprüfung der Januar-Lohnabrechnungen, die im Februar ausgegeben werden. Beschäftigte in Gastronomie und Lebensmittelhandwerk können sich dabei an die NGG Rosenheim-Oberbayern wenden:  08031 14030 oder region.rosenheim-oberbayern@ngg.net.

Ein zentrales Problem sieht die Gewerkschaft bei der Erfassung der Arbeitszeit. Wenn tatsächlich geleistete Stunden auf dem Papier reduziert werden, lasse sich der Mindestlohn umgehen. Dieses Vorgehen stellt nach Angaben der NGG einen klaren Gesetzesverstoß dar. Gerade in Branchen mit vielen Mini-Jobs bestehe hier ein erhöhtes Risiko.

Die NGG kritisiert zudem die geringe Zahl staatlicher Kontrollen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls könne mit den derzeitigen personellen Kapazitäten nicht ausreichend prüfen. Deshalb fordert die Gewerkschaft eine deutliche Aufstockung des Zolls und mehr Kontrolldruck auf die Betriebe.

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Rosenheim-Oberbayern