Nach mehreren exhibitionistischen Handlungen in einer Regionalbahn in Richtung Tegernsee Anfang Februar konnte ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Die Bundespolizei sucht nun weitere Geschädigte und Zeugen.
Bereits am Samstag, den 7. Februar 2026, stieg ein Mann gegen 15:40 Uhr am Münchner Hauptbahnhof in eine Regionalbahn in Richtung Tegernsee. Noch vor Abfahrt des Zuges soll er im Wagen sexuelle Handlungen an seinem entblößten Glied vorgenommen und diese gezielt an eine 53-jährige Reisende aus Niederbayern gerichtet haben. Die Geschädigte erstattete zwei Tage später Anzeige bei der Bundespolizei. Unmittelbar danach wurden Videoaufzeichnungen vom Bahnsteig sowie aus dem Zug gesichert, wodurch ein zunächst unbekannter Tatverdächtiger identifiziert werden konnte.
Am 21. März 2026 erkannte eine Bundespolizistin den Mann im Rahmen einer Streife am Münchner Hauptbahnhof wieder. Es handelt sich um einen 28-jährigen spanischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in München.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte seine Handlungen auch während der Zugfahrt fortsetzte. Nach bisherigen Erkenntnissen richtete er sich dabei auf Höhe Holzkirchen an mindestens zwei weitere, bislang unbekannte Frauen. Der Mann verließ den Zug schließlich gegen 16:40 Uhr am Bahnhof Warngau.
Die Bundespolizei sucht nun die beiden Frauen sowie mögliche weitere Zeuginnen und Zeugen. Die zweite Geschädigte wird als weiblich, etwa 20–30 Jahre alt, mit schwarzen Haaren (zum Dutt gebunden), dunklem Parka mit Fellkragen, hellgrauem Stirnband und schwarzer Tasche sowie hellgrauer Jeans beschrieben. Die dritte Geschädigte ist weiblich, etwa 16–25 Jahre alt, mit dunkelblonden bis hellbraunen Haaren, schwarzer Hose, dunkler Jacke mit weißem Kragen und beiger Handtasche.
Personen, die Angaben zu den Vorfällen machen können oder selbst betroffen sind, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 089 5155500 zu melden. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bei derartigen Delikten gute Aufklärungschancen bestehen, insbesondere bei zeitnaher Anzeige, da Videoaufzeichnungen nur begrenzte Speicherfristen haben. Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung dauern an.
Quelle: Bundespolizeiinspektion München