Die Auslegungsfrist der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist heute (22. Dezember 2025) beendet worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen. In der zweiten Auslegungsrunde gingen insgesamt rund 500 Einwendungen beim Miesbacher Landratsamt ein.
Der Großteil der Rückmeldungen lag in digitaler Form vor. Rund 110 Eingaben betrafen allgemeine Einwände, etwa 70 stammten von beteiligten Fachstellen und Gemeinden. Weitere rund 300 Einwendungen bezogen sich auf das Thema Mountainbiken und waren nahezu identisch, da sie auf einer Musterstellungnahme der Deutschen Initiative Mountainbike basierten.
Zusätzlich gingen Stellungnahmen zu einzelnen Grundstücken ein. Neun Eingaben betrafen die Netzplanung, darunter Hinweise zu geplanten Strom-, Gas- oder Kommunikationsleitungen. Weitere zwölf Stellungnahmen stammten aus dem Bereich der Regionalplanung, während schriftlich eingereichte Einwendungen derzeit noch gesammelt und erfasst wurden.
Die Untere Naturschutzbehörde prüft alle Einwendungen sorgfältig und ohne Vorfestlegung. Ziel ist es, berechtigte Hinweise und Anregungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, wobei auch verspätet eingegangene Einwendungen geprüft werden. Mit der inhaltlichen Bearbeitung soll voraussichtlich nicht vor dem 7. Januar begonnen werden.
Quelle: Landratsamt Miesbach
Foto: Alexander Blumtritt (Symbolbild)