Landratsamt Miesbach ruft zum Wassersparen auf

Das Landratsamt Miesbach bittet die Bevölkerung des Landkreises aufgrund anhaltend niederschlagsarmer Witterung und rückläufiger Quellschüttungen um einen bewussten Umgang mit Trinkwasser.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Miesbach hat die Bevölkerung des Landkreises zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Hintergrund sind die niederschlagsarme Witterung der vergangenen Wochen sowie eine zunehmende Häufung trockener Jahre, die einen bewussten Umgang mit der Ressource Trinkwasser erforderlich machen.

Es wurden bereits geringe beziehungsweise zurückgehende Quellschüttungen bei einer Reihe von Quellen und Brunnen der Wasserversorgung im Landkreis beobachtet. Diese liegen teilweise deutlich unter den saisonal üblichen Werten.

Das Gesundheitsamt gibt folgende Empfehlungen:

  • Garten- und Pflanzbewässerung sollte auf die frühen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.
  • Regenwasser sollte für die Gartenbewässerung genutzt werden.
  • Auf das Bewässern von Rasenflächen sollte möglichst verzichtet werden.
  • Pools sollten nicht mehr neu befüllt werden.
  • Unnötiger Wasserverbrauch im Haushalt ist zu vermeiden.
  • Auf das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen sollte verzichtet werden.
  • Das Abspritzen oder Bewässern (beispielsweise mit Hochdruckreinigern oder Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen sowie Dächern ist zu unterlassen.

Zudem wird explizit darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist. Dies gilt sowohl für motorbetriebene Pumpen als auch für Handpumpen. Ausgenommen von diesem Verbot sind der Gemeingebrauch (wie das Schöpfen mit Handgefäßen), die Entnahme zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird. Für Aufgaben im öffentlichen Interesse, insbesondere für Einsätze der Feuerwehr, ist eine Wasserentnahme ebenfalls zulässig.

Jeder eingesparte Liter trägt dazu bei, die Grundwasservorräte zu schonen, die Versorgung auch in längeren Trockenphasen sicherzustellen und dem aktuell negativen Trend entgegenzuwirken.

Quelle: Landratsamt Miesbach
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