Das Landratsamt Miesbach startet am 21. November die zweite Auslegung der aktualisierten Entwürfe für sechs Landschaftsschutzgebiete. Die Verwaltung setzt den Prozess mit dem Grundsatz „Qualität vor Tempo“ fort und hält das Ziel, die Neuausweisung in dieser Amtsperiode abzuschließen.
Die Entwürfe liegen im Landratsamt an der Rosenheimer Straße 4 in Miesbach, Haus G (Infopoint), zu den allgemeinen Dienstzeiten bereit. Zusätzlich sind sie in den Rathäusern der beteiligten Gemeinden sowie online einsehbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsdauer umfasst einen Monat, in dem Einwendungen postalisch oder per Mail eingereicht werden können.
Im weiteren Schritt prüft die Untere Naturschutzbehörde alle neu eingehenden Einwendungen. Die über 800 bereits vorliegenden Rückmeldungen sind geprüft und – sofern berechtigt – in die Entwürfe eingearbeitet. Nach Abschluss der zweiten Prüfrunde bereitet die Verwaltung die finalen Verordnungen für den Kreistag vor.
Die Entscheidung über die neuen Landschaftsschutzgebiete ist für eine Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl am 8. März 2026 vorgesehen.
Quelle: Landratsamt Miesbach
Foto: Alexander Blumtritt (Symbolbild)