Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags Starnberg hat die Einrichtung eines Kreisjugendbeirats empfohlen, um Jugendinteressen auf Kreisebene konsequent zu berücksichtigen. Dieser Schritt folgt auf eine Initiative mehrerer Jugendbeiräte aus dem Landkreis, die vom KJR unterstützt wird.
Die Initiative mehrerer Jugendbeiräte aus dem Landkreis, unterstützt durch den KJR, fordert die Einrichtung eines Kreisjugendbeirats, um Jugendinteressen auf Kreisebene zu berücksichtigen. Nach seiner Sitzung am 14.07.2026 hat der Jugendhilfeausschuss des Kreistags Starnberg die Einrichtung eines solchen Gremiums dem Kreistag empfohlen. Die Verwaltung soll nun gemeinsam mit den Jugendbeiräten im Landkreis und den Jugendreferenten an der weiteren Ausarbeitung arbeiten.
Der Antrag entstand aus einer Zusammenarbeit der Jugendbeiräte Starnberg, Tutzing und Krailing. Der geplante Jugendkreistag ist als überparteiliches Gremium konzipiert, ähnlich den bereits bestehenden Jugendbeiräten auf Gemeindeebene. Er soll Jugendinteressen vertreten, zwischen Kreistag und Jugend vermitteln und die politische Teilhabe junger Menschen stärken. Die Notwendigkeit eines Jugendkreistags wird durch die Tatsache verstärkt, dass bayernweit erst ab 16 bei Kommunalwahlen gewählt werden kann und nicht in allen 14 Gemeinden des Landkreises Jugendgremien existieren. Eine frühe Partizipation kann zur Demokratiebildung beitragen und die Vernetzung der Schulen sowie bestehender Jugendbeiräte fördern.
Valentin Zeitlberger vom Jugendbeirat Krailing sieht den Jugendkreistag als sehr sinnvoll für die ortsübergreifende Jugendarbeit an, da er größere Möglichkeiten und Spielräume für Projekte oder Aktionen biete. Fiona Eckberger vom Jugendbeirat Starnberg betont die Wichtigkeit, dass alle Jugendlichen Ansprechpartner haben, die sich für ihre Ziele einsetzen.
Bereits im Februar trafen sich die Jugendbeiräte Tutzing, Krailling und Starnberg zur Erarbeitung des Antrags und eines ersten Satzungsentwurfs. Im Vorfeld der Abstimmung im Jugendhilfeausschuss führten die Mitglieder Gespräche mit Kreistagsfraktionen, Jugendorganisationen der Parteien sowie anderen Jugendkreistagen in Bayern. Auch Vertreter des Dachverbands der Bayerischen Jugendvertretungen (DVBJ) konnten Erfahrungen beisteuern.
Neben den genannten Jugendbeiräten wurden weitere Unterstützer gewonnen, darunter der KJR Starnberg, der DVBJ, der Jugendbeirat Berg, die Jungen Liberalen Starnberg-Landsberg, die Linksjugend Starnberg, die Grüne Jugend Starnberg und der TSV Starnberg von 1880 e.V.
Gemäß dem vorläufigen Satzungsentwurf fordern die Jugendbeiräte ein Rede-, Antrags- und Informationsrecht für den Jugendkreistag im Kreistag und dessen Ausschüssen. Ein eigenes Budget wird als unerlässlich für eine funktionierende Arbeit des Gremiums angesehen.
Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Jugendreferenten und den Jugendbeiräten der Kommunen des Landkreises die weiteren Details auszuarbeiten und einen endgültigen Vorschlag für Satzung und Wahlsystem vorzulegen. Nach der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses soll ein entsprechender Antrag in den Kreistag eingebracht werden. Der Start des Jugendkreistages ist aktuell für Anfang 2027 angepeilt.
Joel Hafner vom Jugendbeirat Tutzing kommentiert den Beschluss positiv: „Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag bei den Kreisräten und weiteren Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses auf so positive Resonanz gestoßen ist. Jetzt hoffen wir auf eine zügige Umsetzung dieser wichtigen Beteiligungsmöglichkeit für junge Menschen im Landkreis.“
Quelle: Redaktion
Foto: Symbolbild