Körperverletzung in Wolfratshausen: Zwei 18-Jährige verurteilt

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat am 18. Juni 2026 zwei inzwischen 18-Jährige wegen Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Die Verurteilung erfolgte im Zusammenhang mit einem Vorfall im Juli 2025, bei dem ein Geschädigter körperlich angegriffen wurde.

Im Juli 2025 postete der spätere Geschädigte über Instagram einen Artikel über einen zuvor bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten 17-Jährigen. Eine Bemerkung in diesem Post missfiel einem der Angeklagten, der den Post an den anderen Angeklagten, einen Freund des Verunglückten, weiterleitete.

Die beiden Angeklagten vereinbarten daraufhin, sich an dem Geschädigten zu rächen. Einer der Angeklagten lockte den Geschädigten nach Wolfratshausen in eine Unterführung. Dort sorgte der andere Angeklagte dafür, dass vier maskierte Täter den Geschädigten angriffen. Sie schlugen ihn ins Gesicht, traten den am Boden knienden Geschädigten gegen den Oberkörper und zwangen ihn, sich für den Post zu entschuldigen, wobei sie ihn filmten. Durch die Schläge und Tritte verlor der Geschädigte einen Zahn und erlitt eine Schädelprellung sowie Prellungen.

Der wegen Beihilfe verurteilte „Lockvogel“ erhielt eine Strafe von Sozialdienststunden und einem einwöchigen Arrest. Der wegen Anstiftung verurteilte Angeklagte muss aus seinen Ersparnissen 3.000,00 € an den Geschädigten zahlen, um die Wiederherstellung des Zahns zu ermöglichen. Zudem muss er zur Bewältigung der Trauer über den Tod seines Freundes an einer psychosozialen Beratung teilnehmen und zur Bewältigung seiner Wut einen sozialen Trainingskurs absolvieren.

Quelle: Amtsgericht Wolfratshausen