Kampf gegen Quagga-Muschel: Pilsensee und Wörthsee bekommen Hinweisschilder

Nachdem der Starnberger See und der Ammersee bereits von der invasiven Quagga-Muschel befallen sind, sollen der Pilsensee und der Wörthsee vor einer Ausbreitung geschützt werden. Landrat Stefan Frey ruft dazu auf, die KLAR-Regeln zu beachten, um die schädliche Muschelart einzudämmen.

Die Quagga-Muschel gilt laut Sascha Scharpff von der Unteren Naturschutzbehörde als eine der invasivsten Süßwassermuscheln Europas. Sie kann Gewässerökosysteme innerhalb weniger Jahre nachhaltig verändern. Bereits im vergangenen Jahr zeigten genetische Analysen, dass sich die Muschel im Starnberger See und im Ammersee befindet.

Die Muschel vermehrt sich schnell und verursacht vielfältige Probleme: Sie überwuchert Schiffsrümpfe, verstopft Wasserleitungen, beschädigt Fischernetze und kann die Motorkühlung von Booten beeinträchtigen. Für Badegäste stellt sie aufgrund ihrer scharfen Kanten eine Gefahr dar. Ökologisch konkurriert sie mit einheimischen Fischarten um Nahrung und Lebensraum.

Die Gefahr der Ausbreitung auf den Pilsensee und Wörthsee ist hoch, da die Larven der Quagga-Muschel mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Sie können durch Wassersportgeräte wie Luftmatratzen, Boote und SUPs übertragen werden und auf Oberflächen bis zu fünf Tage, in Restwasser sogar länger überleben.

Um die Ausbreitung zu verhindern, sind die sogenannten KLAR-Regeln entscheidend:
K – Kontrollieren: Prüfen, ob die Ausrüstung in den letzten fünf Tagen in einem anderen Gewässer war.
L – Leeren: Restwasser vollständig entfernen, nicht in den See ablassen.
A – Abspülen: Ausrüstung gründlich reinigen.
R – Ruhen: Mindestens fünf Tage Trocknungsdauer einhalten.

Sollten Abspülen und Ruhen nicht möglich sein, wenn die Kontrolle positiv ausfällt, wird die Reinigung mit Quagga-Desinfektionstüchern auf Wasserstoffperoxidbasis empfohlen, die am nächstgelegenen Kiosk erhältlich sind.

Am Pilsensee und Wörthsee werden derzeit Hinweisschilder angebracht, die über Risiken, Übertragungswege und die KLAR-Regeln informieren. Die Untere Naturschutzbehörde steht zudem im Austausch mit Vereinen, Organisationen und Berufsgruppen, die mit den Seen in Verbindung stehen, um auf Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen.

Die Quagga-Muschel (Dreissena rostriformis bugensis) ist eine bis zu drei Zentimeter große Dreikantmuschel mit einer dunkel-hell gestreiften Schale, die an das Muster eines Quagga-Zebras erinnert. Sie ähnelt der Zebra-Muschel und ist für Laien schwer von dieser zu unterscheiden.

Quelle und Bildquelle: Landratsamt Starnberg
Foto: Sascha Scharpff von der Unteren Naturschutzbehörde beim Aufstellen der Hinweisschilder zu den KLAR-Regeln