Schleierfahnder der Grenzpolizei haben am Montag zwei Haftbefehle im Rahmen von Kontrollen auf der A8 vollzogen. Betroffen waren zwei Männer, die von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften gesucht wurden. Beide Personen wurden festgenommen und in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Gegen 13:40 Uhr kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling an der Anschlussstelle Irschenberg einen Opel mit deutscher Zulassung. Bei der Überprüfung der Insassen stellte sich heraus, dass gegen den 63-jährigen deutschen Beifahrer ein Untersuchungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bestand. Zusätzlich lag eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Landshut wegen eines Betrugsdeliktes vor.
Der Mann wurde festgenommen, einem Richter beim Amtsgericht Rosenheim vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am selben Abend gegen 19:10 Uhr stoppten Schleierfahnder der Grenzpolizeistation Kreuth an der Anschlussstelle Weyarn einen Subaru mit deutschen Kennzeichen. Der 53-jährige Fahrer, ein gebürtiger Bulgare, wurde per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls gesucht. Da er den geforderten vierstelligen Eurobetrag nicht bezahlen konnte, wird auch er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle und Bildquelle: Grenzpolizei Raubling (Symbolbild)