Geretsried beschränkt Trinkwasserverbrauch

Wegen der anhaltenden Trockenheit beschränken die Stadtwerke Geretsried ab sofort die Nutzung von Trinkwasser.

Verboten ist unter anderem, Trinkwasser zum Befüllen privater Pools und Badebecken sowie für private Springbrunnen zu verwenden. Auch Rasenflächen dürfen nicht mehr mit Trinkwasser bewässert werden.

Für Gärten gilt: Zwischen 9 und 19 Uhr darf ebenfalls nicht gegossen oder beregnet werden. Ausgenommen sind unter anderem land- und forstwirtschaftliche Flächen, Friedhöfe und wassersparende Tröpfchenbewässerung. Auch das private Autowaschen sowie das Abspritzen von Terrassen, Wegen oder Hofflächen mit Trinkwasser ist untersagt.

Grund für die Einschränkungen sind laut Stadtwerken historisch niedrige Grundwasserstände und die anhaltende Trockenheit. Freiwillige Sparaufrufe hätten nicht für eine ausreichende Entlastung gesorgt.

Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 1. Oktober und kann bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.

Quelle: Stadtwerke Geretsried
Foto: Symbolbild