Fischotter-Streit geht weiter

Der Streit um die Tötung streng geschützter Fischotter in Ausnahmefällen geht nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Beschwerde gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth eingereicht. Wie die dpa berichtet, hatte die Regierung von Oberfranken im Februar eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach wird in Ausnahmefällen die Tötung streng geschützter Fischotter in drei Landkreisen erlaubt . Es muss jedoch zuvor ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.