Erhöhte Vorsicht wegen Geflügelpest im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Geflügelhalter im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sollen wegen der Geflügelpest wachsam sein. Dazu riet das Veterinäramt. Grund ist die Verbreitung von Influenzaviren bei Wildvögeln und Geflügel. In den vergangenen Wochen breitete sich die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, wieder in Bayern aus. Nachweise gab es zum Beispiel im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Geflügelhalter sollten Hygienemaßnahmen einhalten:

  • Das Hausgeflügel soll sich möglichst wenig im Freien aufhalten, Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.
  • Das Futter soll so angeboten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben und die Tiere sollten nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Allgemein sind Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
  • Betriebsfremde Personen sollen den Stall nur in Ausnahmefällen und dann nur in Schutzkleidung betreten.

Für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren gelten weiterreichende Maßnahmen wie z.B. eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Eingangsbereiche und Zufahrten, der Stallungen sowie Gerätschaften und Transportmittel, die in Kontakt mit Geflügel kommen. Zudem sollte eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden.

Sofern mehrere tote Wasser- oder Wildvögel aufgefunden werden, sollten diese beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen telefonisch unter 08041 505-490 gemeldet werden, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zeitnah einleiten zu können.