Erbbaurechtsvertrag zwischen Asklepiosklinik, Stadt Bad Tölz und Tölzer Landkreis wird verlängert

Kurz vor Weihnachten wurde die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrag unterzeichnet. Wie das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mitteilte, gilt der Vertrag bis zum Jahresende 2067. Zu den selben Konditionen wie bisher: Grundstücke und Gebäude bleiben im Eigentum der öffentlichen Hand, die Investitionen tätigt wie bisher Asklepios. Laut Landratsamt wird damit die Gesundheitsversorgung in Bad Tölz langfristig gesichert.