Equal Pay Day: Sozialministerin Scharf mahnt faire Entlohnung für Frauen an

Equal Pay Day: Sozialministerin Scharf mahnt faire Entlohnung für Frauen an

Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf hat anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar die ungleiche Entlohnung von Frauen kritisiert und fordert gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Sie betont die Notwendigkeit, veraltete Rollenbilder abzulegen und die Kinderbetreuung weiter auszubauen.

Zum Equal Pay Day am 27. Februar hat Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf eine faire Entlohnung für Frauen angemahnt. „Frauen und Männer müssen für gleiche Arbeit endlich gleich bezahlt werden. Alles andere ist eine Ungerechtigkeit“, so Scharf. Sie betonte die Notwendigkeit eines Bewusstseins für die teils gravierenden Lohnunterschiede.

Ein zentrales Hemmnis für Chancengleichheit sei auch im Jahr 2026 die Sorgearbeit für Kinder und Angehörige, was sich im Gender Care Gap von 43,3 Prozent widerspiegele. Die Ministerin forderte, veraltete Rollenbilder über Bord zu werfen und eine gleichberechtigte Aufteilung von Haushalt und Kinderzeiten zwischen Frauen und Männern zu ermöglichen. Um dies zu unterstützen, werde gemeinsam mit den Kommunen der Ausbau der Kinderbetreuung in Kitas und beim Ganztag vorangetrieben. Eine verlässliche Kinderbetreuung ermögliche insbesondere Müttern die Erwerbstätigkeit und wirke dem Fachkräftemangel entgegen.

Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erreichen und macht auf die bestehende Lohnlücke aufmerksam. Ein Großteil dieser Differenz lässt sich durch unterschiedliche Berufswahl, Erwerbsunterbrechungen für Familienphasen und Teilzeitarbeit erklären. Dennoch verdienen Frauen auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation weiterhin im Durchschnitt weniger als ihre männlichen Kollegen. Der bereinigte Gender-Pay-Gap lag 2025 in Bayern bei sieben Prozent.

In diesem Kontext ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2023 von Bedeutung, das klarstellt, dass Frauen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit haben, wenn Arbeitgeber Männern aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Gehalt zahlen. Ein stärkeres Gehaltsverhandlungsgeschick eines männlichen Kollegen stellt demnach kein zulässiges Unterscheidungskriterium dar. Bis Juni 2026 muss zudem die europäische Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Diese ermöglicht es Interessierten, weiterführende Gehaltsinformationen zu ihrer Vergleichsgruppe zu erfragen. Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, regelmäßig über Lohngefälle Bericht zu erstatten und die Kriterien für ihre Gehaltsstrukturen offenzulegen.

Quelle: Pressemitteilung StMAS