Einigung im Streit um Saurüsselalm

Nach intensiven Verhandlungen im Genehmigungsverfahren des Landratsamtes Miesbach konnte eine Einigung über den künftigen Betrieb der Saurüsselalm erzielt werden. Die Vereinbarung legt verbindliche Rahmenbedingungen für Öffnungszeiten, Veranstaltungen und naturschutzfachliche Anforderungen fest.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Miesbach ist es gelungen, mit allen verfahrensbeteiligten Akteuren – dem Eigentümer der Alm, der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) sowie dem Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) – die Voraussetzungen für den künftigen Betrieb der Saurüsselalm final abzustimmen. Dabei wurden einvernehmlich verbindliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Alm festgelegt.

Die Vereinbarung beinhaltet klare Regelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten, der Nutzung für Veranstaltungen sowie der naturschutzfachlichen Anforderungen. So wird der tägliche Betrieb der Alm auf die Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr begrenzt, während der Lieferverkehr ausschließlich im Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr zulässig ist.

Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Schutz der umliegenden Natur- und Landschaftsräume. Aus diesem Grund wird auf eine Beleuchtung der Zuwegungen vollständig verzichtet. Die Außenbeleuchtung der Alm wird nach naturschutzfachlichen Vorgaben auf das notwendige Maß reduziert. Zudem ist eine musikalische Beschallung der Terrasse nach Sonnenuntergang nicht mehr gestattet. Das gastronomische Angebot bleibt auf almtypische Speisen beschränkt.

Die erzielte Einigung wird als tragfähige Lösung betrachtet, die sowohl die Anliegen der Umweltverbände als auch die Interessen des Betreibers und der Gemeinde Bad Wiessee berücksichtigt. Das Landratsamt wird nun auf Basis dieser Übereinkunft sehr zeitnah die Baugenehmigung erteilen.

Landrat Olaf von Löwis betonte: „Die Einigung zeigt, dass ein Interessenausgleich möglich ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten. Ich danke den Umweltverbänden für ihre sachorientierte Mitwirkung und dem Eigentümer für die Bereitschaft, sich auf verbindliche Regelungen einzulassen. Es freut mich besonders, dass wir dieses Thema nun gegen Ende meiner Amtszeit zu einem guten Abschluss bringen konnten und eine Lösung gefunden haben, mit der alle Beteiligten zufrieden sein können.“

Seit Jahren gab es Konflikte zwischen Eigentümern, Behörden und Naturschützern darüber, wie die Alm in sensibler Bergnatur genutzt werden darf.

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Miesbach
Bildquelle: Edelmauswaldgeist via Wikimedia Commons, CC0