Am 09.04.2026 wurde in Starnberg ein 45-jähriger E-Scooter-Fahrer einer Kontrolle unterzogen, nachdem er auf dem Gehweg fuhr und kein Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
Ein 45-jähriger deutscher Starnberger wurde am 09.04.2026 gegen 15:25 Uhr in Starnberg einer Kontrolle unterzogen. Der Mann war mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg an der Hanfelder Straße unterwegs. Zudem fehlte an seinem E-Scooter ein Versicherungskennzeichen.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Starnberger unter der Wirkung von berauschenden Mitteln stand. Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der E-Scooter beschlagnahmt.
Gegen den Starnberger wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe umfassen ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Quelle: Polizeiinspektion Starnberg