Ein Motorradfahrer hat juristisch gegen das Fahrverbot auf der B307 bei Bayrischzell vorgegangen. Unterstützung hat er dabei vom Bundesverband der Motorradfahrer erhalten. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen.
Die Klage richtete sich Mitte August zunächst gegen das Landratsamt Rosenheim und wurde beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bislang um ein vorbereitendes Verfahren, da die Begründung der Klage noch nachgereicht werden soll. Diese wolle der Kläger gemeinsam mit dem Bundesverband der Motorradfahrer vorlegen.
Bislang gilt auf dem betroffenen Streckenabschnitt zwischen Tatzelwurm und Bayrischzell ein saisonales Fahrverbot für Motorräder zwischen 11 und 21 Uhr. Hintergrund sind Lärmbelastungen und Anwohnerbeschwerden, die in den vergangenen Jahren mehrfach zu Einschränkungen geführt hatten. Das Landratsamt Rosenheim hatte die Maßnahme veranlasst.
Wie es mit dem Verfahren weitergeht, hängt nun von der nachgereichten Begründung und der Stellungnahme des Landratsamts ab. Erst danach kann das Verwaltungsgericht über das weitere Vorgehen und einen möglichen Verhandlungstermin entscheiden.
Quelle: Verwaltungsgericht München, Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM)