Bewährungsstrafe für Lokführer nach tödlichem S-Bahn-Unglück in Schäftlarn

Gut zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn hat das Amtsgericht München einen Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor dem Zusammenstoß ein rotes Signal und Vorschriften missachtet hatte. Bei dem Zusammenstoß wurden 51 Menschen verletzt, einer starb.