Betretungs- und Befahrverbot für das Wildschutzgebiet Rotwand

Ab heute gilt im Rotwandgebiet im Landkreis Miesbach ein Betretungs- und Befahrverbot. Wie das Landratsamt mitteilte, umfasst das ein 320 Hektar großes, nicht zusammenhängendes Gebiet – und zwar unter anderem rund um Lempersberg, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid. Grund dafür: In diesem Gebiet überwintern und brühten vom Aussterben bedrohte Vogelarten. Die sollen nicht von Wanderern und Tourgehern gestört werden. Das Betretungsverbot gilt bis zum 14. Juli.

Foto: Landkreis Miesbach