Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2026 den Haushaltsplan 2026 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 angenommen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Das Gesamtvolumen des städtischen Haushalts 2026 wird 84.440.000 Euro betragen.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. März 2026 wurden wichtige finanzielle Entscheidungen getroffen. Ein zentraler Punkt der Sitzung war die Vorstellung des Haushaltsentwurfes 2026 durch Stadtkämmerin Silke Furmanek. Der Verwaltungshaushalt ist mit 70.000.000 Euro und der Vermögenshaushalt mit 14.440.000 Euro veranschlagt, was ein Gesamtvolumen von 84.440.000 Euro ergibt. Dies entspricht einer Erhöhung von 12,00 Prozent im Vergleich zum Haushalt 2025. Die allgemeine Rücklage wird zum Haushaltsabgleich mit 3.931.100 Euro entnommen oder mit 14.000 Euro zugeführt. Zudem werden der allgemeinen Rücklage 3,1 Mio. Euro aus Grundstücksverkäufen am Hintersberg zugeführt. Es wird erwartet, dass die allgemeine Rücklage (inklusive Bausparverträgen, ohne sonstige Sonderrücklagen) zum 31. Dezember 2025 bei rund 15,3 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2026 bei rund 14,5 Mio. Euro liegen wird.
Die Schulden der Stadt werden im Jahr 2026 voraussichtlich 5.090.799 Euro betragen, wobei keine neuen Kredite aufgenommen werden sollen. Die eingeplante Tilgung beläuft sich auf 1.136.500 Euro. Im Verwaltungshaushalt steigen die Personalkosten auf 15.120.000 Euro, unter anderem aufgrund einer angenommenen TVöD-Steigerung von 2,5 Prozent ab dem 1. Januar 2026. Die Kreisumlage erhöht sich auf 15.390.900 Euro, und die Gewerbesteuerumlage auf 1.560.000 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt, die sogenannte „Investitionsrate“, steigt auf 4.700.000 Euro.
Die Haushaltslage wird weiterhin durch hohe Inflation, Tarifabschlüsse und Preissteigerungen belastet. Auf der Einnahmeseite werden moderat steigende Einkommensteueranteile und höhere Schlüsselzuweisungen erwartet, während die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich nicht das hohe Niveau des Jahres 2025 erreichen werden. Belastungen entstehen zudem durch die Kreisumlage und unsichere Faktoren wie die Kosten der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege sowie neue, vom Bund geschaffene Ansprüche wie die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Die Haushaltssatzung 2026, die auch die örtlichen Stiftungen umfasst, wurde ebenfalls mit 12:0 Stimmen angenommen und zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet. Sie legt unter anderem die Steuersätze fest: Grundsteuer A bei 280 v. H., Grundsteuer B bei 480 v. H. und Gewerbesteuer bei 380 v. H. Kassenkredite sind bis zu einem Höchstbetrag von 3.000.000 Euro vorgesehen. Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zusätzlich wurde die Mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2027 bis 2029 angenommen und dem Stadtrat empfohlen. Diese Planung zeigt einen hohen Investitionsbedarf im Jahr 2027, insbesondere durch den Neubau einer Kindertagesstätte an der Arzbacher Straße mit geschätzten Kosten von 8,6 Mio. Euro. Auch der Umbau des Knotens Isarbrücke/Säggasse/Kapellengasteig in einen Minikreisverkehr und die Erneuerung des Faulgasbehälters der Kläranlage sind für 2027 geplant. Für Letzteres ist eine Verpflichtungsermächtigung von 1,0 Mio. Euro im Haushalt 2026 vorgesehen. Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplanungszeitraum nicht geplant, jedoch wird die Priorisierung von Investitionen aufgrund der finanziellen Lage als zunehmend wichtig erachtet.
Quelle: Bürgerprotokoll Haupt- und Finanzausschusssitzung der Stadt Bad Tölz