Im Landkreis Miesbach gelten Abfahrtsverbote bei Stau auf der A8, doch Kontrollen finden vorerst nicht statt. Grund dafür sind fehlende Hinweisschilder auf der Autobahn, die Voraussetzung für polizeiliche Maßnahmen sind. Die Regelung selbst bleibt dennoch verbindlich.
Die Durchfahrtsverbote betreffen die Anschlussstellen Irschenberg, Weyarn und Holzkirchen sowie angrenzende Nebenstrecken. Sie gelten freitags, samstags, sonntags und an Feiertagen, sobald es auf der A8 zu Stau kommt. Ziel ist es, Ausweichverkehr durch Ortschaften und über kleine Straßen zu verhindern.
An den Autobahnausfahrten stehen die entsprechenden Verbotsschilder bereits. Auf der A8 selbst fehlen bislang jedoch die vorgesehenen weißen Hinweisschilder, die Autofahrer frühzeitig über das Abfahrtsverbot informieren. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd fehlt damit aktuell die rechtliche Grundlage für Kontrollen. Eigenständige Überwachungen finden deshalb bislang nicht statt. Besonders an Feiertagen führt das weiterhin zu starkem Ausweichverkehr durch kleinere Gemeinden.
Das Landratsamt Miesbach betont, dass die Regelung unabhängig von der Beschilderung auf der Autobahn gilt. Autofahrer sind verpflichtet, sich an die Durchfahrtsverbote zu halten, auch wenn Kontrollen derzeit ausbleiben. Die noch fehlenden Straßenschilder werden voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar aufgestellt.
Quelle: Landratsamt Miesbach, Polizeipräsidium Oberbayern Süd