Schriftstellerinnen und Schriftsteller können sich alle zwei Jahre für ein Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern bewerben. Die Förderung von bis zu 8.000 Euro soll die Vollendung literarischer Vorhaben ermöglichen.
Das Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern richtet sich an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die literarische Projekte ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang realisieren möchten. Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung läuft noch bis zum 1. April 2026.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz in Bayern. Es gibt keine Altersgrenze für die Teilnahme. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder eine verbindliche Veröffentlichungsoption für das eingereichte Vorhaben vorliegt.
Die Förderung umfasst literarische Vorhaben in den Sparten Prosa, dramatische Texte, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Comic/Graphic Novel. Im Bereich dramatischer Texte wird auch die Zusage eines Theaters oder einer Rundfunkanstalt zur Aufführung oder Sendung des Werkes als Voraussetzung anerkannt. Für Comic/Graphic Novel-Projekte sollte der Umfang einer Buchpublikation angestrebt werden. Pro Bewerbungsverfahren kann ein literarisches Vorhaben eingereicht werden.
Hier gibt es mehr Infos zu den Stipendienprogrammen und zur Bewerbung.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst