Alpenwelle-Land: Walzverbot für Grünlandflächen wird verschoben

Seit 2020 ist es verboten, landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Ausnahmen kann es geben, wenn das Walzen vor diesem Datum wegen der Witterungs- oder Bodenverhältnisse nicht möglich ist. Wie die Regierung von Oberbayern mitteilte, ist das Walzen heuer bis 1. April erlaubt, und zwar in allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Nur in ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten gilt das Verbot ab morgen.