Alpenwelle-Land: Arbeitgeber können leichter Geflüchtete einstellen

Seit dem 1. März ist der größte Teil des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes in Kraft. Arbeitgeber können jetzt leichter selbst entscheiden, wen sie für qualifiziert halten. Das teilte Karl Bär mit, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Wegen des Arbeitskräftemangels in unserer Region freut er sich, dass in Zukunft auch mehr Flüchtlinge arbeiten können. Wer in Deutschland nur geduldet wird und eine Ausbildung beginnt, bekommt demnach einen Aufenthaltstitel. Asylbewerber, die Arbeit finden, können ihren Asylantrag zurückstellen und erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis.