A8 bei Unterhaching: Mann mit gefälschtem Führerschein und Kind auf Schoß gestoppt

Ein 22-jähriger Fahrzeugführer wurde am Nachmittag des 27.03. auf der A8 in Fahrtrichtung München von einer Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Holzkirchen gestoppt, nachdem er seinen vierjährigen Sohn ungesichert auf dem Schoß transportierte und einen gefälschten Führerschein vorwies.

Auf der A8 in Fahrtrichtung München fiel Polizeibeamten der Autobahnpolizei Holzkirchen am Nachmittag des 27.03. bei Unterhaching ein BMW auf. Der männliche Fahrzeugführer, ein 22-Jähriger aus Unterhaching, hatte seinen vierjährigen Sohn vollkommen ungesichert auf dem Schoß sitzen. Ein dafür vorgesehener Kindersitz befand sich zwar im Kofferraum, wurde jedoch nicht verwendet.

Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass das Kind eine Zigarette im Mund hatte und versuchte, diese mit einem Feuerzeug anzuzünden, was von den Polizisten verhindert werden konnte. Im Rahmen der Überprüfung des Mannes zeigte sich, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der vorgezeigte Führerschein wurde als Totalfälschung identifiziert. Dem jungen BMW-Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt.

Die Autobahnpolizeistation Holzkirchen leitete gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Gegen die Halterin des Fahrzeuges, seine Freundin, die ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde ein Strafverfahren wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem erwartet den Fahrzeugführer ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bezüglich des nicht ordnungsgemäßen Transports seines Kindes. Er wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, Zigaretten vom Kind fernzuhalten und den Sohn künftig ordnungsgemäß im Pkw zu transportieren.

Aufgrund der beschriebenen Situation wird zudem das Jugendamt informiert. Die Autobahnpolizeistation Holzkirchen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Sichern von Kindern durch vorgeschriebene Kindersitze und Sicherheitsgurte gesetzlich vorgeschrieben ist und dem Schutz des Kindes im Straßenverkehr dient. Bei Nichteinhaltung erwartet den Fahrzeugführer ein hohes Bußgeld.

Quelle: Autobahnpolizeistation Holzkirchen